Rentenvorschuss für hinterbliebene Ehepartner

Wer nach dem Tod des Ehepartners Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente hat, dem steht für die ersten drei Monate nach dem Tod mehr als die eigentliche Witwen- oder Witwerrente zu. War der Verstorbene bereits Rentner, ist auch eine Vorschusszahlung an den Hinterbliebenen möglich, sofern die Beantragung binnen 30 Tage nach dem Tod des Ehepartners erfolgt.

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